Impressum
Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG
Jeder, der eine Internetseite betreibt und auf dieser Waren, Dienstleistungen oder Informationen anbietet bzw. bereitstellt oder der eine Seite betreibt, die Texte enthält, die zur Meinungsbildung beitragen, muss grundsätzlich bestimmte Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen machen (sogenannte Anbieterkennzeichnungspflicht). Die Anbieterkennzeichnungspflicht ist im Telemediengesetz (TMG) geregelt, welches seit 01.03.2007 das Teledienstegesetz (TDGTDG) ersetzt hat. Die Informationspflichten ("was im Impressum einer Internetseite stehen muss") sind seit 01.03.2007 vom Gesetzgeber im § 5 TMG (zuvor in § 6 TDG) geregelt.
Herausgeber:
Norman Bundey
Dipl.-Inf. (FH)